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Automobilia-Fabrik


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AGBs

Allgemeine Geschäfts-und Lieferbedingungen.


§ 1 Geltungsbereich-Vertragsgegenstand

(1) Unsere AGB gelten für Lieferungen von Waren und dem Erbringen von Services (im Weiteren gemeinsam als "Ware" bezeichnet) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages.

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB geltenauch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

(3) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2
Angebot-Vertragschluss-Angebotsunterlagen

(1) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Kaufangebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend. Mit der Annahme ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Nichtzusendung einer Auftragsbestätigung gilt als Ablehnung.

(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 3
Preise und Zahlungbedingungen

(1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer is somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(2) Im Allgemeinen sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder dike Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Peis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunden ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

(3) Ist der Kunde Unternehmer gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Rechts, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises gelten gemacht werden.

(4) der 50% tlichender Gesamtvergütung ist mit der Bestellung zu Zahlen, die rest 50% Gesamtvergütung ist innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungverzugs. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließes auf das der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.

§ 4
Leistung-Gefahrübergang

(1) Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, ist-sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt-die Lieferung ab Werk vereinbart. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom/am Erfüllungsort erfolgt und/oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 5
Haftung für Mängel

(1) Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb der von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für dike Beschaffenheit der Ware übernommen haben.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

(3) Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Ware zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Ware ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Dies gilt nicht soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels gilt§ 6.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den § § 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.

(5) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

§ 6
Haftung für Schaden

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist. verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruche bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines nachweislichen Mangels ab Übergabe der Ware.

(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 7
Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

(3) Über Zwangsvolstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den Geschäften enstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.

(5) Übersteigt der Wert der Sicherung unserer Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20% so haben wir auf Verlangen des Bestellers und unsere Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

§ 8
Verjahrung eigener Ansprüche

Unsere eigener Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§ 9
Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunden gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 10
Erfüllungsort-Rechtswahl-Gerichtsstand

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die Gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.

(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffenlichen Rechts oder öffenlich-rechtlichen Sondervermögen ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht in (Kreis Viersen).


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